Wie kam es zu ihrer Einrichtung?
In einer am 21. Dezember 1987 gefaßten Entschließung forderte der Europäische Rat die Kommission auf, die Zusammenarbeit in Europa im Bereich Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu fördern und den Austausch entsprechender Informationen zu intensivieren. Mit der EG-Verordnung Nr. 2062/94 vom 18. Juli 1994 , geändert mit EG-Verordnung Nr. 1643/95 vom 29. Juni 1995 , beschloß der Rat auf Vorschlag der Kommission, eine Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einzurichten. Sie fand Ihren Sitz in Bilbao, Spanien.
Welches sind ihre Ziele?
Die Agentur hat das Ziel, den Gemeinschaftseinrichtungen der EU, den Mitgliedstaaten und den betroffenen Kreisen alle sachdienlichen, technischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Informationen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. In den Mitgliedstaaten sind viele Informationen über Sicherheits- und Gesundheitsschutzfragen vorhanden. Diese sind jedoch häufig weit verstreut und nicht immer leicht zugänglich. Ein Weg, diesen Zugang zu ermöglichen, stellt der Aufbau eines Informations-Netzwerks dar. Dieses Netzwerk setzt sich aus nationalen Knotenpunkten und weiteren, daran anknüpfenden Stellen, zusammen, die alle einen Beitrag zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit leisten können.
Worin bestehen ihre Aufgaben?
Die Agentur soll eine maßgebliche Rolle bei der Bereitstellung von Informationen über Arbeitsbedingungen und zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz spielen. Sie wird u.a. folgende Aufgaben übernehmen:
- Sammlung relevanter technischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Informationen bzgl. Sicherheit und Gesundheitsschutz in den Bereichen
- Prioritäten und Programme,
- Forschung,
- vorbeugenden Maßnahmen
- Bereitstellung von technischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Informationen für die Kommission, die diese benötigt, um ihrer Aufgabe der Ermittlung, Ausarbeitung und Evaluierung von Maßnahmen und Rechtsvorschriften im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz gerecht zu werden
- Veranstaltung von Konferenzen und Seminaren
- Förderung und Unterstützung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen den EU-Mitgliedstaaten
- Verbreitung der validierten Informationen, z.B. durch ein Internet-Netzwerk
- Mitwirkung an der Entwicklung der künftigen gemeinschaftlichen Aktionsprogramme
Die Informationen werden folgenden Personengruppen und Stellen zur Verfügung gestellt:
- Arbeitnehmern und ihren Vertretungen
- Arbeitgebern und ihren Vertretungen
- Regierungen und Regierungsstellen
- der Europäischen Kommission
- europäischen Institutionen
- Forschungsinstituten und einzelnen Forschern
Weiterhin hat die Agentur Aufgaben auf europäischer Ebene zu erfüllen:
- Belieferung der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission mit wichtigen Statistiken und sonstigen Informationen, die für die Festlegung von prioritären Tätigkeitsbereichen erforderlich sind.
- Zusammenarbeit mit anderen EU-Einrichtungen (z.B. der Europäischen Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen) sowie mit Organisationen und Staaten, um Doppelarbeit zu vermeiden und den Informationsbestand zu maximieren.
Wie wird die Agentur geführt?
Die Agentur wird von einem Direktor geleitet, der vom Verwaltungsrat für 5 Jahre ernannt wird. Der Verwaltungsrat der Agentur setzt sich aus 48 Mitgliedern zusammen, und zwar aus Vertretern der Regierungen, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber (jeweils 15, einer pro Mitgliedstaat) und der Europäischen Kommission (drei Vertreter). Das Mandat der Mitglieder des Verwaltungsrats dauert drei Jahre.
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